WST Treuhandgesellschaft mbH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Geschäftsführer: Helmut Hordt, Steuerberater

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Lexika

Autounfall

Wenn es kracht, stehen die Unfallbeteiligten vor vielen Fragen und Problemen. Trotz aller Aufregung gilt es aber, kühlen Kopf zu bewahren. Wichtig ist zunächst, dass der Unfall am Unfallort ordnungsgemäß aufgenommen wird. Vor allem bei Unfällen mit Fremdbeteiligung ist es dringend erforderlich, dass alle für die Schadensabwicklung benötigten Daten zusammengetragen werden. Geschieht das nicht, entsteht für die Beteiligten – im besten Fall – nachträgliche Zusatzarbeit, im schlechtesten Fall sind die Informationen überhaupt nicht mehr zu beschaffen (z. B. Beweismittel wie Zeugen oder Fotos).

Unfallaufnahme durch Polizei

Eigentlich empfiehlt es sich bei jedem Unfall, die Polizei zu rufen. Jedenfalls dann, wenn die Haftungsfrage nicht eindeutig zu klären, ein ausländisches Fahrzeug beteiligt oder erheblicher Personen- oder Sachschaden entstanden ist, ist die polizeiliche Unfallaufnahme dringend geboten.

Eigene Unfallaufnahme

Kleinere Sachschadensunfälle werden von der Polizei oft mit eingeschränkten Maßnahmen der Beweisführung aufgenommen – ohne eine Skizze und die Überprüfung technischer Sachverhalte an den beteiligten Unfallwagen. In diesem Fall sollten die Unfallbeteiligten unbedingt selbst die Beweise sichern.

Die nachfolgende kleine Checkliste soll helfen, sämtliche für eine ordnungsgemäße Schadensregulierung relevanten Daten zu erfassen:

Unfallbeteiligte:

  • Daten der am Unfall beteiligten Fahrer (Namen, Anschriften, Telefonnummern)

  • Daten der am Unfall beteiligten Fahrzeughalter, sofern abweichend vom jeweiligen Fahrer (Namen, Anschriften, Telefonnummern)

  • Daten der beteiligten Fahrzeuge (Fahrzeugtypen, amtliche Kennzeichen)

  • Daten der beteiligten Haftpflichtversicherer (Versicherung, Versicherungsscheinnummer, Schadennummer)

Unfallhergang

  • Wo (Ort, Straße) und wann (Tag, Uhrzeit) geschah der Unfall?

  • Wie hat sich der Unfall genau ereignet? Es empfiehlt sich, gegebenenfalls eine Unfallskizze anzufertigen.

Beweismittel

  • Gibt es Zeugen für den Unfall? Falls ja, wie lauten deren Namen, Anschriften und Telefonnummern?

  • Ist die polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt? Falls ja, welches Polizeirevier war vor Ort?

  • Existieren Fotos von der Unfallstelle?

Unfallfolgen

  • Wer hat welche Schäden (Personen- oder Sachschäden) erlitten?

Anzeige des Unfalls bei der Versicherung

Den Unfall müssen Sie unverzüglich und vollständig bei Ihrer Versicherung anzeigen, und zwar sowohl bei der Kfz-Haftpflicht- als auch bei der Rechtsschutzversicherung, soweit eine solche abgeschlossen wurde.