WST Treuhandgesellschaft mbH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Geschäftsführer: Helmut Hordt, Steuerberater

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Lexika

Vorsorgeverfügung

Rechtliche Vorsorge ist wichtig. Diese sollte möglichst breit angelegt werden. Eine umfassende Vorsorge sollte deshalb nicht nur den Krankheits- und Pflegefall, sondern auch den Todesfall abdecken. Die verschiedenen Vorsorgeinstrumente unterscheiden sich nach ihrem Inhalt, ihrem Zweck und dem jeweiligen Adressaten.

Als Vorsorgeverfügungen kommen insbesondere in Betracht das Testament, die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Sorgerechtsverfügung.