WST Treuhandgesellschaft mbH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Geschäftsführer: Helmut Hordt, Steuerberater

Grüner Weg 17, 41468 Neuss
Telefon: 2131 706909
E-Mail: wstsbg@aol.com

Lexika

Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung ist eine Zusatz-Police zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz, wenn Insassen eines Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt werden. In diesem Fall zahlt die Versicherung bestimmte Leistungen in der vereinbarten Höhe.

Wer eine Insassenunfallversicherung abschließen will, sollte bedenken, dass bei einem fremdverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Schäden der Unfallopfer aufkommt. Und bei einem selbst verschuldeten Unfall sind die Bei- und Mitfahrer über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers geschützt. Somit erhält nur der Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Er kann bei einer Verletzung nur die eigene Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Tipp: Besteht für den Fahrer über den Krankenversicherungsschutz hinaus das Bedürfnis nach zusätzlichem Versicherungsschutz, ist eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung besser als die Insassenunfallversicherung, weil Letztere nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz mit meist nur geringen Leistungen beinhaltet.