WST Treuhandgesellschaft mbH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Geschäftsführer: Helmut Hordt, Steuerberater

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Lexika

Handwerkernotdienste

Zugefallene Haustüren, defekte Heizungen, verstopfte Abflussrohre: Hier schlägt die Stunde der Notdienste. Sie helfen in Notsituationen, verlangen aber insbesondere an Wochenenden, abends und nachts gesalzene Preise für ihre Arbeit. Und unter den Anbietern finden sich auch schwarze Schafe, die aus der Notlage des Kunden Profit schlagen wollen.

Wer vermeiden will, dass der Notdienst die Zwangslage des Kunden ausnutzt, sollte

  • einen ortsansässigen Notdienst bevorzugen,

  • nichts ungeprüft unterschreiben,

  • möglichst einen Festpreis vereinbaren,

  • nur zahlen, wenn der Auftrag erfolgreich ausgeführt wurde,

  • nur nach Aushändigung einer detaillierten Rechnung mit allen Einzelposten zahlen,

  • bei einer überhöhten Rechnung nur den angemessenen Preis zahlen,

  • andere Zuschläge als solche für die Ausführung der Arbeiten an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit nicht akzeptieren.

Auswahl des Unternehmens

Es sollte möglichst ein ortsnahes Unternehmen beauftragt werden. Dann können die Anfahrtskosten niedrig gehalten werden. Aus dem Branchenbuch sollten keine Notdienste herausgesucht werden, die mit möglichst vielen »A« firmieren. Diese Firmen wollen nur an erster Stelle stehen. Und darunter verbergen sich häufig Unternehmen mit langen Anfahrtswegen. Auf keinen Fall sollte der Telefonauskunft die Auswahl des Notdienstes überlassen werden; regelmäßig wird man dann im Regelfall mit dem ersten Betrieb in der Liste verbunden.

Rechnung

Wird der Schaden nicht behoben, muss man auch nicht zahlen, nicht einmal die Fahrtkosten. Wenn der Monteur einen anderen als den abgesprochenen Preis verlangt, sollte man unbedingt standhaft bleiben und den vereinbarten Preis zahlen. Soll der Handwerker-Notdienst doch klagen, wenn er meint, dafür eine ausreichende Vertragsgrundlage zu haben.

Tipp

Wenn in der Rechnung Posten auftauchen, die nicht gerechtfertigt sind (z. B. Spezialwerkzeuge, die nicht zum Einsatz gekommen sind oder deren Einsatz nicht notwendig war), sollte der Rechnungsbetrag um diese Posten gekürzt werden.

Manche Notdienste erwarten, dass der Kunde die Rechnung sofort in bar begleicht. Dazu ist er aber nur verpflichtet, wenn das bei Auftragsvergabe ausdrücklich vereinbart wurde. Eine pauschale Klausel im Kleingedruckten (»Rechnungen sind sofort beim Monteur zu zahlen«) ist unzulässig und unwirksam. Auf der sicheren Seite ist man, wenn die Zahlungsmodalitäten vor der Auftragserteilung geklärt werden.

Zu hohe Rechnung

Wer meint, die Rechnung sei zu hoch, sollte nur den ihm angemessen erscheinenden Betrag zahlen. Danach muss das Unternehmen beweisen, dass seine Forderung der Höhe nach gerechtfertigt ist. Gegebenenfalls kann später nach einer fachkundigen Prüfung der Rechnung noch nachgezahlt werden. Andernfalls ist das Unternehmen gezwungen, den in Rechnung gestellten Betrag einzuklagen. Durch eine Drohung, die Polizei zu holen, sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Die Polizei ist in diesem Fall nicht zuständig.