Aktuell
29.05.2025
EU: Mehrwertsteuer bei Einfuhren aus dem elektronischen Handel
Die Finanzministerinnen und -minister der EU-Staaten haben sich auf einen neuen Ansatz in Sachen Mehrwertsteuerrichtlinie geeinigt: konkret geht es um Einfuhren aus dem Online-Handel und die Besteuerung von Importen im Rahmen von Fernverkäufen. Die Wirksamkeit des Systems einer einzigen Anlaufstelle für Einfuhren (Import One-Stop Shop, IOSS) soll verbessert werden.
Insbesondere sollen die Mehrwertsteuererklärung und -zahlung vereinfacht, der Verwaltungsaufwand für EU-Importeure verringert und die Bekämpfung des MwSt-Betrugs weiter gestärkt werden. Durch eine breitere Anwendung des Systems will die EU die Verarbeitung von kleineren Paketen vereinfachen und sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer bei Online-Verkäufen an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU einheitlich erhoben wird.
Nach den neuen Vorschriften werden mehr Lieferanten, die an Fernverkäufen im Wert von bis zu 150 Euro beteiligt sind, für die Einfuhrumsatzsteuer zur Rechenschaft gezogen. IOSS wir damit zu einer attraktiveren Option für Unternehmen.
12 Millionen Pakete aus Nicht-EU-Ländern – pro Tag
Im Jahr 2024 sind schätzungsweise 4,6 Milliarden Pakete aus Nicht-EU-Ländern in die EU gelangt, was etwa 12 Millionen Paketen pro Tag entspricht. Im Jahr 2023 beliefen sich die Mehrwertsteuererklärungen über das IOSS-System auf über 26,3 Milliarden Euro, was einem Anstieg um 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Während die Nutzung von IOSS nach wie vor freiwillig ist, besteht für Lieferanten, die sich gegen eine Teilnahme entscheiden, das Risiko komplizierter und kostspieliger mehrfacher Mehrwertsteuerregistrierungen in den EU-Mitgliedstaaten. In Fällen, in denen ein Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, können die Mitgliedstaaten nach einem Ausweichverfahren den Kunden gestatten, die Mehrwertsteuer direkt zu entrichten, um Lieferungen freizugeben.
Durch die verstärkte Nutzung des IOSS wird mit der neuen Richtlinie das Mehrwertsteuerverfahren für Einfuhren gestrafft und ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenderen Zollreformen getan.
Europäische Kommission (Vertretung in Deutschland), Pressemitteilung vom 14.5.2025