Steuerberaterkanzlei

Edelgard Lier

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Lexika

Einkunfsermittlung

Wie Einkünfte zu ermitteln sind, ist von der jeweiligen Einkunftsart abhängig. So sind die Erträge aus den Gewinneinkünften (hierzu gehören die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Einkünfte aus selbständiger Arbeit) nach der Einnahmen-/Überschussrechnung oder dem Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt in den meisten Fällen die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.

Bei den Überschusseinkunftsarten (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) ergibt sich der Gewinn aus der Saldierung der Einnahmen und Abzug der Werbungskosten.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 2 EStG

§ 4 EStG

§ 5 EStG