Steuerberaterkanzlei

Edelgard Lier

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Lexika

Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis verpflichtet Banken und Sparkassen bzw. deren Mitarbeiter, grundsätzlich keine aus den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Informationen an Dritte weiterzugeben. Geschützt ist das Bankgeheimnis durch das grundrechtlich gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Allerdings wird das Bankgeheimnis in mehrfacher Hinsicht durchbrochen, weil Kreditinstitute zahlreichen gesetzlichen Auskunftspflichten nachkommen müssen. So sind beispielsweise Banken und Sparkassen nach dem Geldwäschegesetz zur Auskunft verpflichtet, wenn der Bankkunde im Verdacht steht, Geld zu waschen. Auch im Rahmen von Steuerstrafverfahren sind Kreditinstitute gegenüber Finanzbehörden auskunftspflichtig, wenn ein hinreichender Anlass zur Annahme der Steuerhinterziehung besteht.