Aktuell
02.06.2026
Änderung bei der steuerlichen Behandlung von außerordentlichen Einkünften ab dem Veranlagungszeitraum 2025
Außerordentliche Einkünfte, wie zum Beispiel Abfindungen
oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34
Einkommensteuergesetz fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht
mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Darauf weist das Thüringer
Finanzministerium hin.
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01.06.2026
Gesetzentwurf für höhere Besteuerung von Kryptowerten
Die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht soll
entfallen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor ().
Die Abgeordneten wollen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von
Krypotwerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen
Einkommensteuersatz besteuern.
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