Aktuell
01.07.2026
Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung: Grundsätzlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen
Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber
zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als
Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die in der
Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die
Besteuerung des Veräußerers von einer unentgeltlichen Stundung der
Kaufpreisforderung auszugehen, sofern sich nicht aus dem Steuerrecht ergibt, dass
die Vereinbarung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Es fehlt in
diesem Fall an einem steuerpflichtigen Entgelt für eine Kapitalüberlassung
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Änderung der
Rechtsprechung).
mehr...