Aktuell


19.11.2025

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1. Januar 2026

Das Bundesfinanzministerium hat die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekanntgegeben, die nach der am 22. Juli 2025 veröffentlichten Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden sind.

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BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025 - IV D 4 - S 3104/00002/013/003 -