Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH)

Reiner Vießmann

Johann-Nikolaus-Zitter-Str. 37, 96317 Kronach
Telefon: 9261 9628430
E-Mail: stb.rv@t-online.de

Lexika

Veranlagungszeitraum

Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.