Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH)

Reiner Vießmann

Johann-Nikolaus-Zitter-Str. 37, 96317 Kronach
Telefon: 9261 9628430
E-Mail: stb.rv@t-online.de

Lexika

Übernachtungskosten/Ausland

Übernachtungskosten, die im Rahmen einer Auslandstätigkeit entstanden sind, können per Beleg als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuerklärung angesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

R 9.7 LStR

H 9.7 LStR