Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH)

Reiner Vießmann

Johann-Nikolaus-Zitter-Str. 37, 96317 Kronach
Telefon: 9261 9628430
E-Mail: stb.rv@t-online.de

Lexika

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ein Oberbegriff für die Erhebungsform von Steuern. So wird eine Quellensteuer bereits bei der Entstehung von Einkünften erhoben. Eine Quellensteuer ist zum Beispiel die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Wird der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt, verrechnet das Finanzamt die bereits abgeführte Quellensteuer mit der zu zahlenden Einkommensteuer. Übersteigt die bereits abgeführte Quellensteuer die Einkommensteuerschuld, wird die Quellensteuer vom Finanzamt erstattet.