Diplom-Betriebswirt, Steuerberater

Frank Nebe

Tischbeinstraße 103, 34121 Kassel
Telefon: 0172 5660509
E-Mail: stbnebe@gmx.de

Lexika

Pension

Die Pension eines Beamten sowie alle anderen Pensionszahlungen (z.B. Werksrenten) gelten steuerlich als Arbeitslohn. Damit unterliegt die Pension der Lohnsteuer. Die steuerpflichtige Pension kann um einen Versorgungsfreibetrag im Kalenderjahr gemindert werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 19 EStG