Steuerberater Dipl.-Kfm. Thorsten Linnemann

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Aktuell


19.03.2026

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts hat das Bundesfinanzministerium die folgenden Vordruckmuster neu bekanntgegeben:

  • FsEjPöR – Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)

  • FsEOE – Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder

  • FsEjPöR Ausfüllhilfe – Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)

  • FsEOE Ausfüllhilfe – Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§18 Abs. 4f UStG)

Die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder ist optional.

Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen, z. B. landesspezifischen Fragebögen, ergeben, wird es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.

BMF-Schreiben mit Mustern und Ausfüllhilfe auf der Internetseite des BMF (PDF)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 - S 7532/00030/005/206 vom 23.02.2026