Leidreiter & Partner

Steuerberater GbR

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Lexika

Widerruf von Verträgen

Grundsätzlich ist jeder abgeschlossene Vertrag von den Vertragsparteien einzuhalten. Ausnahmen gelten bei den sogenannten Verbraucherverträgen. Dabei handelt es sich um Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Wenn Verbraucherverträge auf unübliche Weise, unter unüblichen Umständen oder an einem unüblichen Ort abgeschlossen werden oder wenn der Verbraucher den Umfang der einzugehenden rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen nicht auf Anhieb überblicken kann und er deshalb vor einem übereilten Vertragsabschluss geschützt werden soll, räumt das Gesetz dem Verbraucher ein Widerrufsrecht ein.

Tipp: Der Vertrag, den der Verbraucher aufgrund des ihm gesetzlich eingeräumten Widerrufsrechts widerrufen kann, ist zunächst wirksam. Erst durch den Widerruf wird er unwirksam. Die Vertragsparteien haben dann die beiderseitigen Leistungen (z. B. Kaufsache und Kaufpreis) zurückzugewähren.

Widerrufbare Geschäfte

Ein gesetzliches Widerrufsrecht ist dem Verbraucher insbesondere eingeräumt bei

  • außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen,

  • Verträgen, die per Telefon, Brief, Internet oder Fax abgeschlossen werden,

  • Verträgen, in denen dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt wird, seine Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) in Raten zu erbringen,

  • Verträgen, in denen der Verbraucher lange Bezugsbindungen eingeht und bei Verbraucherdarlehensverträgen.

Der Händler ist verpflichtet, den Verbraucher in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher seine wesentlichen Rechte deutlich kenntlich machen.

Widerrufserklärung

Den Widerruf muss der Verbraucher gegenüber seinem Vertragspartner erklären. Aus der Widerrufserklärung muss sich ergeben, dass er den Vertrag nicht mehr gelten lassen will.

An die Form des Widerrufs stellt das Gesetz keine besonderen Anforderungen. Er kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Fax oder E-Mail erklärt werden. Der Verbraucher muss nicht begründen, warum er sich vom Vertrag lösen will; darüber muss der Vertragspartner in seiner Widerrufsbelehrung informieren.

Widerrufsfrist

Um sich vom Vertrag wirksam zu lösen, muss der Verbraucher das Geschäft innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen. Über das Widerrufsrecht muss der Händler den Verbraucher informieren. Die Dauer der Widerrufsfrist hängt davon ab, ob dem Verbraucher eine gültige Widerrufsbelehrung erteilt wurde.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher eine gültige Widerrufsbelehrung erteilt wurde. Solange die Widerrufsbelehrung nicht vorliegt, läuft auch die Frist nicht. Das Widerrufsrecht endet spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.

Die Widerrufsfrist beginnt zu unterschiedlichen Zeitpunkten:

  • Hat der Verbraucher eine Ware bestellt, beginnt die Frist an dem Tag, an dem er die Ware erhält.

  • Hat der Verbraucher einen anderen Vertrag geschlossen (z. B. Strom- oder Gaslieferung, Telefon- oder Internetanschluss), beginnt die Frist ab Vertragsschluss.

Es ist ausreichend, wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist an den Händler abgesendet wird. Er muss diesem also nicht innerhalb der Frist zugehen.

Gesetzliche Grundlagen: §§ 355 ff. BGB