Aktuell
06.04.2026
Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten und Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG
Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts hat
ausgeführt, dass in der gesetzlichen Änderung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG
durch das Jahressteuergesetz 2024 die Anwendung der Ertragsanteilbesteuerung
für Renten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG Nr. aus vor
dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen mit
Kapitalwahlrecht auch für alle noch offenen Fälle gesetzlich verankert wird und
aufgrund dieser Änderung die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil
vom 1. Juli 2021 – VIII R 4/18), wonach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 gemäß § 52
Abs. 28 Satz 5 EStG a. F. auf Kapitalerträge aus Versicherungsverträgen, die
vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, weiterhin Anwendung findet,
aufgrund der abweichenden gesetzlichen Regelung, die gemäß § 52 Abs. 28 Satz 5
EStG n. F. auch auf alle noch offenen Fälle Anwendung anzuwenden ist, überholt
ist.
mehr...
03.04.2026
Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder
gilt zur umsatzsteuerlichen Beurteilung einer Fahrzeugüberlassung an
Arbeitnehmer zu privaten Zwecken Folgendes:
mehr...
02.04.2026
Teleologische Reduktion des § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG bei Sperrfristverstößen innerhalb des ersten Zeitjahres
Der 9. Senat des Niedersächsischen
Finanzgerichts hatte sich bei seiner Entscheidung insbesondere mit der Frage
auseinanderzusetzen, ob die Begünstigungsvorschriften des §§ 16, 34 EStG bei
einem Sperrfristverstoß im ersten Zeitjahr dem Grunde nach anwendbar sind. Zu
klären war insbesondere die Frage, ob § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG aus
teleologischen Gründen zu reduzieren ist.
mehr...
02.04.2026
Private Veräußerungsgeschäfte: Auch Wohnmobil im Hochpreissegment kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat seine
Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs
(§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--)
weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf
hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates
Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist.
mehr...