Steuerberater

Jörg Schnack

Schützenstr. 32, 24568 Kaltenkirchen
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Lexika

Veranlagungszeitraum

Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.