Aktuell
05.10.2026
Grundsteuerbescheid aufgehoben - differenzierende Hebesätze in der Stadt Krefeld rechtswidrig
Die Stadt Krefeld hat die Eigentümerin eines
Nichtwohngrundstücks für das Jahr 2025 zu Unrecht unter Zugrundelegung eines
Hebesatzes von 995 v.H. zu Grundsteuern in Höhe von knapp 3000 Euro
herangezogen. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
entschieden und den angefochtenen Grundsteuerbescheid aufgehoben.
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01.10.2026
Ermittlung der Geringfügigkeitsgrenze von 10 % bei geduldetem Betriebsvermögen
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, an denen
Erbbaurechte bestellt und die von den Berechtigten bebaut werden, bleiben nach
der Rechtsprechung des BFH bis zu einer Entnahme (geduldetes) Betriebsvermögen.
Das geht aus einem aktuell veröffentlichten urteil des FG Niedersachsen hervor.
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