Lexika

Datenschutzrechte

Der Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Durch verschiedene, gesetzlich verankerte Rechte und Ansprüche hat der Betroffene jedoch die Möglichkeit, seine persönlichen Daten vor Missbrauch zu schützen.

Tipp: Hat ein Betroffener Grund zu der Annahme, dass bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten seine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, steht ihm das Recht zu, den zuständigen Datenschutzbeauftragten anzurufen.

  • Auskunftsrecht: Der Betroffene hat ein Recht darauf, Auskunft zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch darauf zu erfahren, zu welchem Zweck die Daten erhoben wurden, woher diese stammen und an welche Stellen diese übermittelt wurden.

  • Recht auf Berichtigung: Der Betroffene kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Berichtigung ihn betreffender unrichtiger Daten verlangen.

  • Recht auf Löschung: Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind bzw. wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat und keine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht.

  • Recht auf Widerruf der Einwilligung: Die betroffene Person hat jederzeit das Recht, ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen.

Gesetzliche Grundlage: Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung