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12.08.2021

Bilanz der Steuerverwaltung Baden-Württemberg: Rekordzahlen im Pandemiejahr 2020

Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat mit rund 4,2 Millionen Einkommensteuererklärungen im Jahr 2020 einen neuen Rekord verbucht. Trotz erschwerter Arbeitsbedingungen durch die Corona-Pandemie konnte im vergangenen Jahr die durchschnittliche Bearbeitungsdauer um einen Tag verbessert werden. „Es ist herausragend, dass die über 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich mehr Aufgaben in kürzerer Zeit unter Pandemie-Bedingungen erledigt haben. Das zeigt die beeindruckende Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung im Land“, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett.

Zusätzlich zu diesen Aufgaben mussten die steuerlichen Hilfsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen, umgesetzt werden. „Durch die schnelle und unbürokratische Bearbeitung von Anträgen konnte den Unternehmen im Land wichtige Liquidität verschafft werden“, so Oberfinanzpräsident Hans-Joachim Stephan.

Bei den kassenmäßigen Steuereinnahmen zeigen sich jedoch erwartungsgemäß Corona-bedingte Einbußen um Vergleich zu den Rekordeinnahmejahren 2018 und 2019. Mit rund 77,4 Milliarden Euro ist ein Minus von 5,5 Prozent zu 2019 eingenommen worden. „Die Delle wird besonders bei der Lohn- und Einkommensteuer sichtbar“, sagte Splett. Gerade der stationäre Einzelhandel und Gastronomiebetriebe würden der Einkommensteuer unterliegen. „Die Folgen des Lockdowns im Frühjahr und Herbst konnten nicht durch die Einnahmen des Sommers ausgeglichen werden. Ohne die von der Politik beschlossenen Hilfsmaßnahmen wären die Ausfälle wohl noch größer gewesen.“

Der bereits vor der Pandemie vorangetriebene Ausbau der Digitalisierung in der Finanzverwaltung war ein Vorteil, der der Arbeit unter Pandemie-Bedingungen sehr geholfen hat. „Die Pandemie hat auch als Innovationsbeschleuniger gedient“, so die Staatssekretärin. „Beispielsweise sind seit vergangenem Herbst Videokonferenzsysteme landesweit in allen Dienststellen installiert.“ Mit dieser Ausstattung kann sowohl interner als auch externer Austausch stattfinden, zum Beispiel mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern. „Dies ist ein wichtiger Baustein für eine moderne und attraktive Verwaltung. Außerdem ist es gut für den Klimaschutz, denn weniger Anreisen ersparen auch CO₂-Emissionen“, so Splett.

Mit dem baden-württembergischen Modell für die Grundsteuerreform hat das Land im vergangenen Jahr Geschichte geschrieben. Baden-Württemberg hat als erstes Land ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet. „Nur zwei Komponenten sind für die Bewertung ausschlaggebend: der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße“, so Splett. „Damit setzen wir auf ein einfaches, transparentes und bürokratiearmes Modell.“ Der Ministerrat hat am Dienstag grünes Licht für eine Erweiterung des Modelles um die Grundsteuer C gegeben. Dadurch erhalten die Kommunen ein Instrument, für baureife, unbebaute Grundstücke höhere Hebesätze festzulegen. „Damit könne Kommunen selbst Anreize setzen, um brachliegende Grundstücke zu bebauen. Das dient der Innenentwicklung und kann dem Flächenverbrauch entgegenwirken“, sagte Splett. In der Steuerverwaltung laufen nun die Vorbereitungen für die Umsetzung der Reform. Rund 5,6 Millionen Grundstücke müssen allein in Baden-Württemberg neu bewertet werden.

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 28.7.2021