Aktuell

« 08/2025

09.09.2025
FG Münster zum Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage wegen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Pauschalsatz i. H. v. 25 % des streitigen Gewinns oder Verlusts nicht anzuwenden ist, wenn ausschließlich Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter streitig sind. mehr...

08.09.2025
Pilotprojekt des Finanzamts Kassel: Die Steuer macht jetzt das Amt
Automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Einkommensteuer 2024 erhalten, ohne vorher eine Steuererklärung abzugeben: In diesen Genuss kommen in diesem Jahr ausgewählte Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kassel. Ein Pilotprojekt der Hessischen Steuerverwaltung soll den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen. mehr...

04.09.2025
Angaben zu Erhöhung der Entfernungspauschale
Zu knapp zwei Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen würde die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent führen (volle Jahreswirkung). Das geht aus einer tabellarischen Aufstellung in der Antwort der Bundesregierung () auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen () hervor. mehr...

03.09.2025
Umsatzsteuersenkung für Gastronomie: Soll zum 1. Januar 2026 kommen
Die Bundesregierung hält an der im Koalitionsvertrag verabredeten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie zum 1.Januar 2026 auf sieben Prozent fest. Das schreibt sie in ihrer Antwort () auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (). mehr...

02.09.2025
Bearbeitung von Billigkeitsmaßnahmen: Eigenverantwortung der Finanzämter gestärkt
In gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben neu geregelt. mehr...

01.09.2025
Bürokratieabbau: Brandenburgs Finanzämter senden Belege künftig ohne Prüfung zurück
Kein Steuerpflichtiger sollte sich wundern, wenn er kurz nach Abgabe seiner auf Papier abgegebenen Einkommensteuererklärung die miteingereichten Belege wieder in der Post hat, teilt das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg mit: Die brandenburgischen Finanzämter werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur auf gesonderte Anforderung hin vorlegen. Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen. mehr...