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                            <h1 class="stw_titel">Werbungskosten</h1>
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                <p id="s-344668" style="text-align:left;">Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie können beim Erwerb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung- und Verpachtung oder beim Erwerb von sonstigen Einkünften entstehen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sind entstandene Werbungskosten den entsprechenden Einkunftsarten zuzurechnen. Die Werbungskosten mindern dann die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart.</p><p id="s-344669" style="text-align:left;">Für erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel Renten) können alternativ zum Einzelnachweis Pauschbeträge zum Ansatz gebracht werden. </p><p id="e16" style="text-align:left;">2023 beträgt der Werbungskosten-Pauschbetrag (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit 1.230,00 € (2022: 1.200,00 €).</p><p id="s-344670" style="text-align:left;">Für sonstige Einnahmen steht ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 € zu Verfügung. Die Pauschbeträge sollten genutzt werden, wenn die im Einzelnen nachgewiesenen Werbungskosten unterhalb dem jeweiligen Pauschbetrag liegen.</p>
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