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                            <h1 class="stw_titel">Umsatzsteuer-Identifikationsnummer</h1>
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                <p id="s-343524" style="text-align:left;">Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat eine Überwachungsfunktion. Sie dient dem Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und soll die Versteuerung der innergemeinschaftlichen Erwerbe sicher stellen.</p><p id="s-343525" style="text-align:left;">Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann online unter <a href="http://www.bzst.de" herkunft="manuell">www.bzst.de</a> gestellt werden.</p><p id="s-343526" style="text-align:left;">Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferers und des Erwerbers auf der Rechnung aufzuführen.</p><p id="s-343527" style="text-align:left;">Die Landesfinanzbehörden übermitteln dem Bundeszentralamt für Steuern die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlichen Angaben über die Unternehmen, die bei ihnen umsatzsteuerlich geführt werden. Diese Angaben dürfen nur für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, für die Umsatzsteuerkontrolle sowie für Zwecke der Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden anderer Staaten in Umsatzsteuersachen verarbeitet oder genutzt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt den Landesfinanzbehörden die erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die Daten, die sie für die Umsatzsteuerkontrolle benötigen.</p><p id="s-343528" style="text-align:left;">Einer natürlichen Person, die durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht hat, unternehmerisch im Sinne des § 2 UStG tätig zu werden, ist auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.9.2009, II R 66/07). Hiervon ausgenommen sind Fälle eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 1.7.2010, IV D 3 - S 7420/07/10061 :002).</p><div typ="uebersicht" id="s-343529"><h3>Gesetze und Urteile (Quellen)</h3><p id="s-343530" style="text-align:left;">BFH 23.09.2009, II R 66/07</p><p id="s-343531" style="text-align:left;">BFH 01.07.2010, IV D 3 - S 7420/07/10061 :002</p><p id="s-343532" style="text-align:left;">§ 27a UStG</p></div>
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