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                            <h1 class="stw_titel">Rabattfreibetrag</h1>
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                <p id="s-341379" style="text-align:left;">Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,– € (Rabattfreibetrag) im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden.</p><div typ="uebersicht" id="s-341380"><h3>Gesetze und Urteile (Quellen)</h3><p id="s-341381" style="text-align:left;">§ 8 Abs. 3 EStG</p></div>
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