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                            <h1 class="stw_titel">Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten</h1>
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                <p id="s-340525" style="text-align:left;">Durch den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten kann das Steuergesetz nicht umgangen werden (§ 42 AO).</p><p id="s-340526" style="text-align:left;">Zu einem Missbrauch kommt es zum Beispiel, wenn eine bestimmte rechtliche Gestaltung nur gewählt wird, um Steuern zu sparen, und ein wirtschaftlicher Sinn für diese Gestaltung nicht zu erkennen ist.</p><p id="s-340527" style="text-align:left;">Erkennt das Finanzamt oder der Bundesfinanzhof einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, so entsteht der Steueranspruch, wie er sich bei einer angemessenen wirtschaftlichen Gestaltung ergeben würde.</p>
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