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                            <h1 class="stw_titel">Mehrjährige Tätigkeit</h1>
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                <p id="s-340404" style="text-align:left;">Eine mehrjährige Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.</p><p id="s-340405" style="text-align:left;">Wird eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gezahlt, unterliegt diese Vergütung einer besonderen Besteuerung (Fünftel-Regelung). Die besondere Besteuerung gilt für alle Einkunftsarten und ist auch auf Nachzahlungen von Ruhegehaltsbezügen und von Renten anwendbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit kommt es darauf an, dass</p><ul darstellung="spiegelstriche"><li><p id="s-340407" style="text-align:left;">die Vergütung für eine abgrenzbare Sondertätigkeit gezahlt wird,</p></li><li><p id="s-340408" style="text-align:left;">auf sie ein Rechtsanspruch besteht oder</p></li><li><p id="s-340409" style="text-align:left;">sie eine zwangsläufige Zusammenballung von Einnahmen darstellen.</p></li></ul><p id="s-340410" style="text-align:left;">Die Tarifermäßigung der Fünftel-Regelung ist auf Gewinneinkünfte nur anwendbar, wenn</p><ul darstellung="spiegelstriche"><li><p id="s-340412" style="text-align:left;">die Vergütung für eine sich über länger als zwölf Monate erstreckende Sondertätigkeit gezahlt wird, die von der übrigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen abgrenzbar ist und nicht zum regelmäßigen Gewinnbetrieb gehört oder</p></li><li><p id="s-340413" style="text-align:left;">wenn der Steuerpflichtige sich über mehr als zwölf Monate ausschließlich der einen Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem Kalenderjahr erhalten hat.</p></li></ul><p id="s-340414" style="text-align:left;">Dabei kann es nur bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu einer Zusammenballung von Gewinneinkünften kommen.</p><div class="practical-tip" id="s-340415"><p id="s-340416" style="text-align:left;">Eine Nachzahlung aufgrund zu geringer Vergütung in vergangenen Jahren, ist eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit und als solche ermäßigt zu besteuern (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2006, IV R 57/05).</p></div><div typ="uebersicht" id="s-340417"><h3>Gesetze und Urteile (Quellen)</h3><p id="s-340418" style="text-align:left;">BFH 14.12.2006, IV R 57/05</p><p id="s-340419" style="text-align:left;">§ 34 EStG</p><p id="s-340420" style="text-align:left;">R 34.4 EStR</p></div>
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