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                            <h1 class="stw_titel">Fahrtkostenzuschüsse</h1>
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                <p id="s-336627" style="text-align:left;">Der Arbeitgeber kann für Fahrten seiner Arbeitnehmer zwischen Wohnort und täglicher Arbeitsstätte einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Dieser unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 15 %.</p><p id="s-336628" style="text-align:left;">Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Der Zuschuss darf den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als Werbungskosten geltend machen könnte, wenn die Bezüge nicht pauschal besteuert würden.</p><p id="s-336629" style="text-align:left;">Die pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschüsse mindern die abziehbaren Werbungskosten.</p><div typ="uebersicht" id="s-336630"><h3>Gesetze und Urteile (Quellen)</h3><p id="s-336631" style="text-align:left;">§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG</p></div>
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