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                            <h1 class="stw_titel">Einkunfsermittlung</h1>
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                <p id="s-335417" style="text-align:left;">Wie Einkünfte zu ermitteln sind, ist von der jeweiligen Einkunftsart abhängig. So sind die Erträge aus den Gewinneinkünften (hierzu gehören die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Einkünfte aus selbständiger Arbeit) nach der Einnahmen-/Überschussrechnung oder dem Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt in den meisten Fällen die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.</p><p id="s-335418" style="text-align:left;">Bei den Überschusseinkunftsarten (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) ergibt sich der Gewinn aus der Saldierung der Einnahmen und Abzug der Werbungskosten.</p><div typ="uebersicht" id="s-335419"><h3>Gesetze und Urteile (Quellen)</h3><p id="s-335420" style="text-align:left;">§ 2 EStG</p><p id="s-335421" style="text-align:left;">§ 4 EStG</p><p id="s-335422" style="text-align:left;">§ 5 EStG</p></div>
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