<?xml version="1.0"?>
<contentservice>
    <glossary>
        <glossary_entry>
                            <div class="doc_header stw_header">
                    <div class="doc_headerlogo stw_headerlogo">
                        <!-- stw_logo -->
                    </div>
                    <div class="doc_headerblock stw_headerblock">
                        <div class="doc_headerline stw_headerline">
                            <h1 class="stw_titel">Anschaffungsnaher Aufwand</h1>
                        </div>
                    </div>
                </div>
                <p id="s-327187" style="text-align:left;">Kaum eine erworbene ältere Immobilie entspricht den Vorstellungen des neuen Eigentümers. Daher möchte der neue Eigentümer möglichst rasch nach dem Kauf renovieren und modernisieren. Liegt Erhaltungsaufwand vor, können die Kosten sofort in der Steuererklärung geltend gemacht werden.</p><p id="s-327188" style="text-align:left;">Davon gibt es aber eine wichtige Ausnahme: die »anschaffungsnahen Herstellungskosten«. Sie machen es Ihnen in bestimmten Fällen unmöglich, Ihren Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten abzuziehen.</p><p id="s-327189" style="text-align:left;">Aufwendungen für Instandsetzungen und Modernisierungen gelten kraft Gesetzes in folgenden Fällen als »anschaffungsnahe Herstellungskosten«:</p><ul darstellung="spiegelstriche"><li><p id="s-327191" style="text-align:left;">Die Aufwendungen fallen innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung an und </p></li><li><p id="s-327192" style="text-align:left;">sie übersteigen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes/der Wohnung (ohne Grund und Boden). </p></li></ul><p id="s-327193" style="text-align:left;">Konsequenz für Sie: Diese Kosten sind nicht als Erhaltungsaufwand abziehbar. Stattdessen sind sie den Anschaffungskosten der Immobilie hinzuzurechnen und über viele Jahre verteilt abzuschreiben.</p><div typ="uebersicht" id="s-327194"><h3>Gesetze und Urteile (Quellen)</h3><p id="s-327195" style="text-align:left;">§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB</p><p id="s-327196" style="text-align:left;">§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG</p><p id="s-327197" style="text-align:left;">§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG</p></div>
                    </glossary_entry>
    </glossary>
</contentservice>
