Aktuell
03.09.2026
Abfindung für Pflichtteilsverzicht nicht steuerbar
Wer zu Lebzeiten gegen Geld auf Pflichtteilsrechte
verzichtet, erhält meist keinen laufenden Ertrag, sondern einen Ausgleich für
eine erbrechtliche Position. Die Frage, ob solche Zahlungen der Einkommensteuer
unterliegen, ist auch bei Ratenzahlungen relevant. Der Bundesfinanzhof hat entschieden,
dass Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht nicht
einkommensteuerbar sind – unabhängig davon, ob sie einmalig oder in Raten
gezahlt werden.
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02.09.2026
Firmenwagen oder Privatwagen: Keine Fahrtkosten als Werbungskosten bei »Über-Kreuz-Nutzung«
Bei beruflichen Auswärtstätigkeiten besteht grundsätzlich
Wahlfreiheit beim Transportmittel für den steuerlichen Abzug der Fahrtkosten.
Wird jedoch ein Firmenwagen vom Arbeitgeber bereitgestellt und für Dienstreisen
stattdessen das Privatfahrzeug genutzt, sind die dabei entstehenden Kosten in
der Regel nicht als Werbungskosten abziehbar.
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01.09.2026
Steuerliche Gleichbehandlung von Gebietsfremden: Vorlage des BFH an den EuGH
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens einen Fall zur Auslegung
der Art. 18, 20, 21 und 63 AEUV vorgelegt, der die steuerliche Behandlung von
Gebietsfremden im Vergleich zu Gebietsansässigen betrifft.
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