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Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab 2012

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 14.03.2012 - IV C 4 - S 2221/07/0012 :012 - zu der ab 2012 geltenden Neuregelung der Kinderbetreuungskosten Stellung genommen.

Kinderbetreuungskosten sind ab dem Veranlagungszeitraum 2012 einheitlich bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR als Sonderausgaben abziehbar. Die Unterscheidung nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten entfällt. Damit ist der Abzug dieser Kosten "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten" ab 2012 nicht mehr möglich.

Das Schreiben, das sich ausführlich mit der Neuregelung befasst, ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

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