AktuellInformationen zur neuen Kfz-SteuerDas Bundesfinanzministerium informiert über die seit 01.07.2009 geltende neue Kfz-Steuer sowie über geplante Änderungen. Entscheidender Kern der seit 01.07.2009 geltenden Neuregelung der Kfz-Steuer ist, dass bei Neufahrzeugen vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid über die Höhe der Steuer entscheidet und nicht mehr die Hubraumgröße. Hiermit soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 sieht das Gesetz folgende Neuerungen vor:
Zu dieser neuen Kfz-Steuer hat das Bundeskabinett am 13.01.2010 den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Kraftfahrzeugsteuergesetz beschlossen. Ziel dieser zusätzlichen Änderungen ist unter anderem, die Kfz-Steuer durch einige Klarstellungen zu vereinfachen, um eine gleichmäßige und einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bzw. Klarstellungen bei der Steuerbefreiung und den Aufgaben der Zulassungsstellen sowie klare Regelungen für Quads, Elektroautos und Saisonzeichen vor. Informationen zum Entwurf des Änderungsgesetzes zum Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie zu den bereits geltenden Neuregelungen finden Sie ebenso auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums wie Fragen und Antworten zu diesem Thema und einen Kfz-Steuerrechner. |