Unternehmensführungs-Lexikon

Rubrik: Rechnungswesen Marketing Organisation Controlling
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Organisation » Bahnspedition:

Die rechtlichen Grundlagen sind u.a. geregelt:

  1. im Handelsgesetzbuch (§§ 453-460 HGB)

  2. in den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)

  3. im Allgemeinen Eisenbahngesetz

  4. im Bundesbahngesetz

  5. in der Eisenbahnverkehrsordnung

Darüber hinaus gelten im Einzelfall spezielle Gesetze und Verordnungen.

Die wirtschaftliche Stellung der Bahnspedition ergibt sich aus ihrer Bedeutung im Verkehr. Demnach nimmt die Bahn als Verkehrsmittel einen mittleren Platz ein, weil sie trotz potenziell hoher Leistungsfähigkeit nur eingeschränkt disponibel ist. Das Selbsteintrittsrecht des Spediteurs ist beim Bahnversand begrenzt und bezieht sich in der Regel auf Nebenleistungen.

Aus logistischer Sicht steht bei der Bahnspedition die Schnittstellengestaltung im Vordergrund. Das hat folgende Ursachen:

  1. Auf Grund der festgelegten Verkehrswege ist jede Raum-Zeit-Disposition in eine Vielzahl von Einzelgliedern einer logistische Kette zu unterteilen.

  2. Eine weitere Aufgliederung der logistischen Kette ergibt sich auch aus der Notwendigkeit von Fahrplänen. Somit müssen unterschiedliche Trassennutzungen zeitlich miteinander kombiniert werden.

  3. Die Umschlag- und Lagerprozesse sind beim Bahnversand an bestimmte Orte und Einrichtungen gebunden.

Die Spedition selbst untergliedert sich in Versandspedition, Empfangsspedition und Sammelspedition. Weiterhin bedienen sich Spediteure des Bahntransports, um eigene Transportmittel "huckepack" transportieren zu lassen oder Spediteure mieten oder pachten bahneigene Transportbehälter, Umschlag- und Lagereinrichtungen.
Einige Nachteile der Bahnspedition lassen sich durch den Sammelgutverkehr vermeiden. Dabei werden Schienen- und Straßenversand miteinander verknüpft.