Organisation » Bahnspedition:
Die
rechtlichen Grundlagen sind u.a. geregelt:
- im
Handelsgesetzbuch (§§ 453-460 HGB)
- in den Allgemeinen
Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)
- im Allgemeinen
Eisenbahngesetz
- im Bundesbahngesetz
- in der Eisenbahnverkehrsordnung
Darüber hinaus
gelten im Einzelfall spezielle Gesetze und Verordnungen.
Die
wirtschaftliche Stellung der Bahnspedition ergibt sich aus ihrer
Bedeutung im
Verkehr. Demnach nimmt
die Bahn als Verkehrsmittel einen mittleren Platz ein, weil sie trotz
potenziell hoher Leistungsfähigkeit nur eingeschränkt disponibel ist. Das
Selbsteintrittsrecht des Spediteurs ist beim Bahnversand begrenzt und
bezieht sich in der Regel auf Nebenleistungen.
Aus
logistischer Sicht steht bei der Bahnspedition die
Schnittstellengestaltung im Vordergrund. Das hat folgende Ursachen:
- Auf Grund der festgelegten Verkehrswege ist jede
Raum-Zeit-Disposition in eine Vielzahl von Einzelgliedern einer
logistische Kette zu unterteilen.
- Eine weitere
Aufgliederung der logistischen Kette ergibt sich auch aus der
Notwendigkeit von Fahrplänen. Somit müssen unterschiedliche
Trassennutzungen zeitlich miteinander kombiniert werden.
- Die Umschlag- und Lagerprozesse sind beim Bahnversand an bestimmte
Orte und Einrichtungen gebunden.
Die
Spedition selbst untergliedert sich in
Versandspedition, Empfangsspedition und Sammelspedition. Weiterhin
bedienen sich Spediteure des Bahntransports, um eigene Transportmittel
"huckepack" transportieren zu lassen oder Spediteure mieten oder pachten
bahneigene Transportbehälter, Umschlag- und Lagereinrichtungen.
Einige
Nachteile der Bahnspedition lassen sich durch den Sammelgutverkehr
vermeiden. Dabei werden Schienen- und Straßenversand miteinander
verknüpft.