Unternehmensführungs-Lexikon

Rubrik: Rechnungswesen Marketing Organisation Controlling
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Organisation » Autorität:

Unter Autorität wird das durch Macht oder Können erworbene Ansehen einer Führungskraft verstanden.

Der Begriff kann aber auch eine soziale Einflussbeziehung zwischen Personen bezeichnen, die sich als deren wechselseitiges Beziehungsverhältnis darstellt.

Autorität basiert auf

die sich wechselseitig ergänzen und die die Autorität der Gesamtpersönlichkeit ergeben. Hinsichtlich der effizienten und Zufriedenheit schaffenden Führung von Mitarbeitern kommt der personalen und der funktionalen Autorität ein überragendes Maß an Bedeutung zu. Verfügt ein Vorgesetzter über gute fachliche Kenntnisse, weist aber gravierende menschliche Schwächen und charakterliche Mängel auf, die einer Eignung als Führungskraft entgegen stehen, dann ist seine Autorität gefährdet.

Der umgekehrte Fall ist ebenso problematisch: Besitzt eine Führungskraft zwar die notwendige persönliche Ausstrahlung aber fehlt es ihr an soliden fachlichen Kenntnisse, so untergräbt dies ebenfalls ihre Autorität.

Ein Übermaß an autoritärem Verhalten (beispielsweise in einem ausgeprägt autoritären Führungsstil) fordert von den Mitarbeitern eine völlige Identifikation mit der Gruppe und führt letztlich zu einem inflexiblen, machthörigen Verhalten der Mitarbeiter, das die Arbeitszufriedenheit und die erzielten Arbeitsergebnisse ungünstig beeinflusst.