Organisation » Arbeitsordnung:
Die Arbeitsordnung ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Firmenleitung
und Betriebsrat. Sie ist verbindlich für alle Mitarbeiter des Unternehmens
und stellt ein organisatorisches und zugleich rechtliches Instrument zur
Sicherung und Regelung betrieblicher Rahmenbedingungen für alle
Mitarbeiter unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit oder Position im
Unternehmen dar. Die Arbeitsordnung repräsentiert damit auch ein Stück
Unternehmenskultur.
Ihr Inhalt und ihre Geltungsdauer werden
durch Aushang oder besser Aushändigung allen Mitarbeitern bekannt
gemacht.
Typische Inhalte sind:
-
organisatorische Verfahrensweise bei Einstellungen und Kündigungen;
- Arbeitszeit, Verhalten auf dem Werksgelände und
Unfallschutz;
- Ordnung im Betrieb und Datenschutz;
- Nutzung betrieblicher Einrichtungen, z.B.
Telefonanlage;
- organisatorische Regelung von Lohn- und
Gehaltszahlung;
- zusätzliche soziale Leistungen;
- Arbeit des Betriebsrates u.a. m.
Sie
enthält neben den Rechten und Pflichten aus dem Manteltarifvertrag auch
oftmals eine Reihe freiwilliger Leistungen der Firma.
Die
Arbeitsordnung kann von beiden Vertragspartnern zum vereinbarten Zeitpunkt
(meistens mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des
Kalendervierteljahres) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der
Schriftform.