1. Einführung
Eine Existenzgründung kann auch als
Beteiligung an
einem bestehenden Unternehmen erfolgen. Dabei beteiligt sich der
Existenzgründer an einer bereits bestehenden Rechtsform bzw. die
Rechtsform des Unternehmens wird durch den Eintritt des neuen
Gesellschafters verändert.
Vorteile sind eine erhebliche
Risikominimierung, da vorhergehende (jedoch nicht zukünftige) Bilanzen
bereits bekannt sind. Jedoch ist diese grundsätzliche Risikominimierung
mit einem höheren Preis zu bezahlen.
2. Bewertung des
Unternehmens
Als
Due Diligence wird dabei die von dem
Unternehmenskäufer bzw. einer beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zumeist vor einer Geschäftsbeteiligung durchgeführte sorgfältige Prüfung
des Beteiligungsobjekts bezeichnet. Im Blickpunkt des Interesses stehen
dabei u.a. das
Rechnungswesen, bestehende
Verträge oder der Investitionsbedarf. Dabei werden u.a. Firmen-, Produkt -
und Marktanalysen erstellt.
Ziel der Due Diligence ist die
Ermittlung der Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie die Bestimmung
der Risiken.
Es werden folgende
Formen der Due Diligence
unterschieden:
- Wirtschaftliche/Bilanzielle Due
Diligence: Prüfung der Aktiva und Passiva des Unternehmens,
Durchführung eines Business Plan Review usw.;
-
Juristische Due Diligence: Prüfung der Vertragsbeziehungen,
verdeckter Haftungsbestände usw.;
- Steuerliche Due
Diligence: Prüfung bestehender Steuernachzahlungen sowie der
steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmenskaufs;
- Technische Due Diligence: Prüfung der technischen
Ausstattung, Ermittlung des Wertes bestehender Patente usw.;
- Umweltbezogene Due Diligence: Bewertung ggf. bestehender
Umweltrisiken;
- Marktbezogene Due Diligence:
Durchführung von Marktanalysen;
- Personelle Due
Diligence: Prüfung der Personalausstattung.