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Steuerberatungs-
gesellschaft mbH
A. Reutlinger

72348 Rosenfeld
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Tel.: 07428 - 94160
Fax.: 07428 - 941640
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Termine
Wir über uns

Steuer-Termine

DatumSteuern
10. September 2010
Zahlungs-Schonfrist: 13. September 2010
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
11. Oktober 2010
Zahlungs-Schonfrist: 14. Oktober 2010
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10. November 2010
Zahlungs-Schonfrist: 15. November 2010
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15. November 2010
Zahlungs-Schonfrist: 18. November 2010
Gewerbesteuer
Grundsteuer
10. Dezember 2010
Zahlungs-Schonfrist: 13. Dezember 2010
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

Neuregelung für Scheckzahler ab dem 01.01.2007: Zahlungen per Scheck gelten ab dem 01.01.2007 erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO i.d.F.d. Jahressteuergesetzes 2007).

Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

Alle Angaben ohne Gewähr