MERKURA Steuerberatungs GmbH ZN: Kamenz i. Sa. Sekretariat Frau Denk
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Steuer-Termine

DatumSteuern
10. Juni 2013
Zahlungs-Schonfrist: 13. Juni 2013
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
10. Juli 2013
Zahlungs-Schonfrist: 15. Juli 2013
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
12. August 2013
Zahlungs-Schonfrist: 15. August 2013
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15. August 2013
Zahlungs-Schonfrist: 19. August 2013
Gewerbesteuer
Grundsteuer
10. September 2013
Zahlungs-Schonfrist: 13. September 2013
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
10. Oktober 2013
Zahlungs-Schonfrist: 14. Oktober 2013
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
11. November 2013
Zahlungs-Schonfrist: 14. November 2013
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

Wichtig für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.

Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

Dieser Terminkalender berücksichtigt nur bundeseinheitliche Feiertage.

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