Rechnungswesen » Instandhaltungsstrategie:
Die
Instandhaltungsstrategie gibt an, welche
Instandhaltungsmaßnahmen (Warten, Inspektionen oder Instandsetzungen) zu
welchen Zeitpunkten für welche der zu betreuenden Anlagen durchzuführen
sind.
Sie stellt das eigentliche
instandhaltungsspezifische
Problem dar, während die weiteren Planungsaktivitäten Maßnahmen im
Rahmen der Instandhaltungsplanung (Instandhaltungskostenplanung) zur
optimalen Ausführung der durch die Strategie festgelegten Arbeiten
sind.
Die Instandhaltungsstrategie wird in hohem Maße durch die
Firmenpolitik beeinflusst, in der das tragbare Risiko (
Produktionsrisiken) und damit das Ziel
zwischen hoher Fertigungssicherheit und möglichst niedrigen
Instandhaltungsplankosten vorgegeben wird. Dabei lassen sich prinzipiell
zwei unterschiedliche Philosophien unterscheiden:
-
Verfolgen einer bestimmten Fertigungssicherheit bei gleichzeitiger
Minimierung der Vorbeugungskosten und der Kosten der
Ausfallbeseitigung,
- Festlegen eines Budgets für die
Vorbeugekosten und Instandhaltungskosten sowie Maximierung der damit
erzielbaren Fertigungssicherheit.
Mit der
Instandhaltungsstrategie werden die Instandhaltungstätigkeiten nach
Art
und Zeitpunkt und der jeweiligen Kombination festgelegt. Mögliche
Tätigkeitsarten sind das
Warten oder
Inspizieren von Anlagen
und Elementen, das
vorbeugende Austauschen von Elementen sowie das
Instandsetzen von erwarteten oder unerwarteten Schäden.
Dabei kann die Wahl des Zeitpunktes unsystematisch oder systematisch
sein. "Unsystematisch" bedeutet in diesem Zusammenhang fallweise oder
extensiv (jeweils bei Bedarf oder Schaden). "Systematisch" kann zeitlich
variabel oder periodisch sein. "Zeitlich variabel" lässt sich weiter
unterteilen in "nach Inspektion" und "sequenziell". Die Festlegung der
Maßnahmensequenzen erfolgt nach Zustandskontrolle, Art der Belastung,
Alter etc.
Wichtige Kriterien für die Auswahl der anzuwendenden
Instandhaltungsstrategie sind die
- Unternehmens- und
Produktionsziele (Verfügbarkeit, Kosten, Produktqualität),
- gesetzliche Vorschriften (Sicherheitsanforderungen,
Umweltrelevanz),
- die Auswirkungen von Anlagenausfällen
bzw. von Verschlechterung der Qualitätslage (Schadensfolgekosten,
Imageverlust, Gefährdung von Mitarbeitern, Überschreitung der
Emissionsgrenzwerte etc.) sowie
- die Art des
Schädigungsverhaltens (spontan, verschleißbedingt, überlastungsbedingt,
auf Grund von Fehlbedienung usw.).
Folgende
Grundstrategien lassen sich unterscheiden:
- Die
ausfallbedingte "Feuerwehrstrategie":
Diese Strategie kann da
angewendet werden, wo die Anlagen nur wenig genutzt werden, wo
Produktionsunterbrechungen zu keinen Lieferschwierigkeiten führen, wo
redundante Systeme und ein hoher Ersatzteilbestand vorhanden oder keine
Sicherheitsanforderungen berührt sind.
- Die
periodisch-vorbeugende "Präventivstrategie":
Das
Einsatzgebiet dieser Strategie wird durch gesetzliche Vorschriften, die
turnusmäßige Inspektionen erfordern, und Anlagen, deren Ausfall erhebliche
Gefährdungen für Personen und Einrichtungen erzeugen würde, bestimmt.
Ferner kann eine vorbeugende Instandhaltung erforderlich sein, wenn keine
Erfahrungen über das Ausfallverhalten einer Anlage vorliegen.
- Die zustandsorientiert-vorbeugende
"Inspektionsstrategie":
Die
zustandsorientierte-Instandhaltung wird in der Regel angewendet, wenn der
Abnutzungsvorrat messbar ist. Diese Strategie ermöglicht eine weitgehende
Nutzung der Bauelementelebensdauer ohne das volle Risiko eines
Ausfalls.