Besteuerung von Gewinnen aus Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG
Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) ist verfassungsgemäß (FG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2011 - 8 K 3811/09 E).
Werden im Privatvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft , so gehört ein hierdurch entstehender Gewinn gemäß § 17 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Veräußerer muss innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar am Kapital der Gesellschaft beteiligt gewesen sein.
Die relevante Beteiligungsquote ist im Laufe der Jahre vom Gesetzgeber von zunächst 25 % auf dann 10 % und zuletzt auf den aktuell gültigen Wert von 1 % abgesenkt worden. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf ist der Ansicht, dass diese Absenkung der Beteiligungsquote verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
(FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 8 K 3811/09 E).
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