Keine ermäßigte Umsatzsteuer für das Herunterladen von Büchern
Die Bundesregierung will keinen ermäßigten Steuersatz für das Herunterladen von elektronischen Büchern einführen.
Die Regierung sieht die Umsatzsteuer "vorrangig als Instrument zur Erzielung von Einnahmen". Als ein solches Instrument soll sie auch weiter ausgestaltet werden. Es sei daher wünschenswert, die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu verbreitern, indem bestehende Ausnahmen und Sonderregelungen reduziert werden. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Äußerung ihres Vertreters im Finanzausschuss. Dieser habe auf die Frage nach der Schaffung einer EU-weiten rechtlichen Grundlage für die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für das Herunterladen von elektronischen Büchern deutlich gemacht, dass die Regierung ein derartiges Anliegen nicht unterstützen werde.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 111
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