Leimbach - Müller, Steuerberater |
AktuellSteuerentlastung durch Milderung der kalten ProgressionDie Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Milderung bei der sog. kalten Progression ab 2013 vorgelegt. Hiermit sollen die Steuern um sechs bis sieben Milliarden EUR sinken. Die sog. kalte Progression ist eine Art "heimliche Steuererhöhung". Lohnzuwächse werden durch die höhere Einkommensteuerbelastung zu großen Teilen aufgezehrt. Der progressive Steuertarif führt dazu, dass der Steuerzahler einen zunehmenden Anteil an den Fiskus abliefern muss. Besonders problematisch ist dies, wenn mit nominalen Lohnerhöhungen lediglich die Preissteigerung ausgeglichen werden soll (Inflationsausgleich), im Ergebnis aber durch die steuerliche Progressionswirkung nicht viel übrig bleibt. Die von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sich so darstellen, dass ab 2013 in den Tariftabellen diejenigen zu versteuernden Einkommen, ab denen ein bestimmter Steuersatz zu zahlen ist, angehoben werden. Dieses soll nach Maßgabe des Anstiegs der Verbraucherpreise zwischen 2010 bis 2012 geschehen. Das bedeutet technisch eine prozentuale Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte und damit auch der sog. Knickstelle. Der Effekt der kalten Progression bis Ende 2012 soll so neutralisiert werden. Das Ergebnis wäre also, dass es bei einem inflationsbedingten Anstieg des Nominaleinkommens nicht zu einem Anstieg der steuerlichen Durchschnittsbelastung kommt. Die Planungen sehen weiter vor, dass die Bundesregierung ab der kommenden Legislaturperiode alle zwei Jahre (z.B. im Zusammenhang mit dem Existenzminimumbericht) einen Bericht zur Wirkung der kalten Progression vorlegt und prüft, ob eine Tarifkorrektur zum Ausgleich der kalten Progression geboten ist. Damit soll keine automatische Anpassung ("Tarif auf Rädern") verbunden sein, zumal eine Indexierung dazu führen könne, Inflationstendenzen zu verstärken. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 20.10.2011. |