| Datum | Steuern |
10. Juni 2013 Zahlungs-Schonfrist: 13. Juni 2013 |
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
|
10. Juli 2013 Zahlungs-Schonfrist: 15. Juli 2013 |
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
|
12. August 2013 Zahlungs-Schonfrist: 15. August 2013 |
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
|
15. August 2013 Zahlungs-Schonfrist: 19. August 2013 |
Gewerbesteuer
Grundsteuer
|
10. September 2013 Zahlungs-Schonfrist: 13. September 2013 |
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
|
10. Oktober 2013 Zahlungs-Schonfrist: 14. Oktober 2013 |
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
|
11. November 2013 Zahlungs-Schonfrist: 14. November 2013 |
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
|
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme
am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung
oder die Zahlung per Scheck.
Wichtig für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als
geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens
drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.
Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht
abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist
hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die
angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.
Dieser Terminkalender berücksichtigt nur bundeseinheitliche Feiertage.
Alle Angaben ohne Gewähr