Aktuell
08.10.2025
Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder können für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Artikel 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden.
Das Bundesfinanzministerium nimmt dies zum Anlass, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu ändern und fügt u.a. eine »Anlage 8 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu den Abschnitten 14.5 und 14a.1)« mit entsprechenden Übersetzungen ein.
Zum Download des BMF-Schreibens einschl. Anlage 8 auf der Internetseite des BMF (PDF)
BMF-Schreiben vom 17.9.2025