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26.02.2026

Bayern: Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wird ab sofort durch die Finanzverwaltung eingestellt. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hin.

Das Schreiben weist Bürgerinnen und Bürger auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hin und wird per Briefpost versendet. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten. SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten Bürgerinnen und Bürgern jedoch komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können. Der Versand dieser Schreiben ist insoweit nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen steigende Kosten für Papier, Druck und Versand.  

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit wird ab sofort eingestellt. Betroffene Bürgerinnen und Bürgern werden somit bereits an den nächsten Zahlungstermin nicht mehr erinnert. Das BayLfSt empfiehlt für die unkomplizierte Abwicklung der Vorauszahlungen künftig die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. So werde sichergestellt, dass Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.

Das hierfür erforderliche Formular steht auf der Webseite des BayLfSt zur Verfügung.

Überdies werden künftig keine Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung angehängt, da der Anteil an Papierüberweisungen stark rückläufig ist und die damit verbundenen Kosten nicht mehr gerechtfertigt sind.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, Pressemittteilung vom 10.2.2026