Aktuell


09.02.2026

BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Sie können jedoch auch zu

  • Anschaffungskosten,

  • Herstellungskosten oder

  • anschaffungsnahen Herstellungskosten

führen. Sind die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem Gebäude als Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten einzuordnen, können sie nur im Wege der AfA berücksichtigt werden.

zum BMF-Schreiben (PDF)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S 2253/00082/001/064 vom 26.01.2026