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Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine Erstausbildung

Die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten sind aufgrund der Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) nicht als Werbungskosten abziehbar (FG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2011 - 14 K 4407/10 F).

Das Finanzgericht (FG) hält die gesetzlichen Neuregelungen in § 9 Abs. 6 und § 12 Nr. 5 EStG zur steuerlichen Nichtabziehbarkeit der Kosten einer beruflichen Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses als Werbungskosten für verfassungsmäßig. Die Neuregelungen würden trotz der Anwendung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verstoßen. Es liege zwar eine echte Rückwirkung vor. Der Gesetzgeber habe mit der Zuordnung der Aufwendungen zu den Sonderausgaben aber lediglich die Rechtslage rückwirkend festgeschrieben, die bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der einhelligen Rechtsanwendungspraxis entsprochen habe. Daher habe der Kläger kein schutzwürdiges Vertrauen in die Abzugsfähigkeit seiner Aufwendungen als (vorweggenommene) Werbungskosten bilden können. Die Neuregelung verstößt nach Auffassung des Richter auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Gesetzgeber habe mit der Zuweisung dieser Aufwendungen zum Bereich der Sonderausgaben eine in seinem Gestaltungsspielraum liegende Typisierung vorgenommen. Regelmäßig stünden Berufsausbildungskosten noch nicht im direkten Zusammenhang mit einer konkreten Einnahmenerzielung im Rahmen eines späteren Dienstverhältnisses. Vielmehr dienten sie losgelöst von einem späteren Anstellungsverhältnis zunächst primär der individuellen Bereicherung des Steuerpflichtigen durch die Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten.

Gegen die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen VI R 2/12 Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden.

Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Düsseldorf im Newsletter Februar 2012

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