Aktuell
02.11.2026
Kindergeld: Vorrangig berechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass von den
Eltern erbrachte Barunterhaltsleistungen kein geeignetes Kriterium für die
Beurteilung der Haushaltsaufnahme im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) sind. Nach dieser Vorschrift wird bei mehreren
Kindergeldberechtigten das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in
seinen Haushalt aufgenommen hat.
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