Zur Förderung von Innovationsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter
können Sie auf bewährte Instrumente zurückgreifen. Hierzu zählen vor
allem:
- Betriebliches Vorschlagswesen,
- Arbeitnehmererfindungen,
- Qualitätszirkel.
1. Betriebliches Vorschlagswesen
Ziele des
betrieblichen Vorschlagswesens sind:
-
Rationalisierung,
-
Wirtschaftlichkeitsverbesserungen,
-
Produktivitätssteigerungen,
- Verbesserung des
Arbeitsschutzes,
- Arbeitserleichterungen,
- Innovationen und
- Persönlichkeitsentfaltung.
Um Mitarbeiter zur Teilnahme am betrieblichen
Vorschlagswesen zu bewegen, sind innerbetriebliche Werbemaßnahmen
notwendig.
Werbemaßnahmen können sein:
- Hinweise
in der Werkszeitung,
- Anschlag am Schwarzen Brett,
- Wettbewerbe und Preisausschreiben,
-
Broschüren und Faltblätter oder
- Beilagen in der Lohn-
und Gehaltsabrechnung.
Wesentlich für die Beteiligung
am betrieblichen Vorschlagswesen ist das Anreizsystem. Der am häufigsten
genutzte Anreiz ist die Geldprämie, wobei der Prämiensatz eine prozentuale
Beteiligung des Einreichenden an der errechneten Jahresersparnis sein kann.
Weitere Anreize können ein fester Mindest- oder Höchstbetrag für einen
realisierten Vorschlag sein oder die Übernahme der Steuer- und
Sozialversicherungsbeiträge durch das Unternehmen für einen bestimmten
Zeitraum.
2. Arbeitnehmererfindungen
Grundsätzlich steht
dem
Arbeitgeber das
Recht an der Verwertung des durch den
Arbeitnehmer erzielten
Arbeitsergebnisses zu. Nach dem Patentgesetz
und dem Gebrauchsmustergesetz hat jedoch der Erfinder ein Recht auf die
Erfindung und ihre Verwertung. Diese Diskrepanz der beiden Rechtsgrundlagen
wird durch die Vorschriften des
Arbeitnehmererfindungsgesetzes
gelöst, das beiden Gruppen gerecht wird.
Der
Anwendungsbereich
des Arbeitnehmererfindungsgesetzes erstreckt sich auf
- Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, und
technische Verbesserungsvorschläge. Bei den Erfindungen wird zudem
zwischen
- Diensterfindungen (Gebundene
Erfindungen) und
- freien Erfindungen
unterschieden.
- Arbeitnehmer im
öffentlichen und privaten Dienst sowie Beamte und Soldaten.
Diensterfindungen sind während der Dauer des
Arbeitsverhältnisses gemachte patent- oder gebrauchsmusterfähige
Erfindungen des Arbeitnehmers, die einen Bezug zu dessen beruflicher
Tätigkeit aufweisen.
Freie Erfindungen sind sonstige Erfindungen des
Arbeitnehmers.
Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht
hat, ist verpflichtet, diese dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen.
Der Arbeitgeber hat dann folgende Möglichkeiten:
- Er
kann die Erfindung unbeschränkt in Anspruch nehmen. Dann gehen die Rechte
an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über, der Arbeitnehmer erwirbt
einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
- Er
kann die Erfindung beschränkt in Anspruch nehmen. Dann erhält der
Arbeitgeber ein Benutzungsrecht an der Erfindung, im Übrigen wird sie
frei.
- Er kann die Erfindung freigeben. Der Arbeitnehmer
kann sie dann alleinig verwerten.
3.
Qualitätszirkel
Qualitätszirkel sind kleine Gruppen von Mitarbeitern
des gleichen Arbeitsbereiches, die auf freiwilliger Basis, u.U. unter
Leitung eines Vorgesetzten (Moderation), arbeitsbezogene Themen bearbeiten.
Diese Arbeitsgruppen werden gebildet, um Probleme zu lösen, die Leistung zu
steigern, die Qualität der Arbeit zu verbessern sowie die Motivation und
das Engagement zu verstärken.
Neben materiellen und finanziellen
Mitteln sowie dem Know-how wird zunehmend die Ressource Mensch in ihrer
Bedeutung erkannt: Nur ein motivierter Mitarbeiter ist ein guter
Mitarbeiter, der dem Unternehmen das volle Potenzial seiner Arbeitskraft
zur Verfügung stellt.
Bei der Arbeit in traditionellen Hierarchien
und Weisungen von oben nach unten geht das Know-how der Mitarbeiter, ihre
Kreativität und ihre Detaillkenntnis für die Planung und Steuerung der
Arbeitsvorgänge verloren.
Ergebnisse der Qualitätszirkel sind in
der Regel Lösungs- oder Verbesserungsvorschläge, die dem Management des
Unternehmens präsentiert werden. Bei Zustimmung des Managements führen die
Qualitätszirkel die vorgeschlagenen Lösungen ein und überwachen die
Implementierung.
Qualitätszirkel bilden eine Möglichkeit der
Tätigkeitsbereicherung, mit der qualifizierte, jedoch unterforderte
Mitarbeiter motiviert und ihrem Wunsch nach Einsatz ihrer Kenntnisse und
Ideen besser entsprochen werden können. Die Einrichtung von
Qualitätszirkeln liegt damit ebenso im Interesse des Unternehmens wie in
dem der Mitarbeiter.